Wertgutachten

Welche Fahrzeugbewertung benötige ich ?

Es ist zu unterscheiden zwischen der Wertermittlung für:

  • Schadensfälle
  • Oldtimergutachten
  • Kauf bzw. Verkauf
  • Beleihung
  • Versicherungen (Einstufung für den Schadenfreiheitsrabatt)
  • Betriebswirtschaftliche Fragen (Übernahme oder Auflösung aus dem Betriebsvermögen)

Jede Wertermittlung setzt Klarheit über die benutzten Wertbegriffe (bzw. den zu ermittelten Wert) voraus.
Die Wichtigsten sind im Wesentlichen:

  • Anschaffungswert
  • Neuwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Zeitwert
  • Verkehrswert
  • Restwert
  • Classic Data

Es gibt viele mögliche Ursachen und Anlässe, warum man eine Fahrzeugbewertung durchführen lassen muss. Gründe hierfür können zum Beispiel sein, dass man einen Fahrzeugschaden durch Fremd- oder Selbstverschuldung erlitten hat und man den Schaden reparieren lassen muss oder das Fahrzeug mit dem Schaden wieder verkaufen möchte. Viele Fahrzeugbesitzer lassen eine Fahrzeugbewertung durchführen, um sich einen Anhaltspunkt beimAnkauf oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges zu verschaffen.

Auch beim Neuwagenkauf kann Ihnen ein Kfz-Sachverständiger hilfreiche Informationen zum Thema Neuwert des Fahrzeugs geben. Gesetzesgrundlagen, aktuelle Neuerungen im Fahrzeugbau sowie die Marktsituation haben Einfluss auf das Preisniveau eines neuen Kraftfahrzeugs.

Ist ein Fahrzeug gestohlen worden (Diebstahlschaden), kann man es nur nach dem derzeit durchschnittlichen Verkaufswert auf dem Markt beurteilen oder einen Kfz-Sachverständigen mit der Wertfeststellung des Fahrzeugs beauftragen.

Weiterhin müssen durch Insolvenz belastete Unternehmen oder Banken den Zeitwert, von in Büchern geführten Objekten ermittelt haben.

Versicherungen haben Interesse eine Fahrzeugwertermittlung für die Einstufung des Schadenfreiheitsrabatts anzufordern.

Oldtimerbewertungen werden in diesem Zusammenhang auf den derzeitigen Marktwert untersucht. Classic Data Marktspiegel.

Die Ermittlung des Restwertes für ein Leasingfahrzeug oder die Restwertermittlung eines, durch ein Schadenereignis beschädigtes Fahrzeug, stehen heutzutage immer mehr im Vordergrund.

Sollte von Kraftfahrzeugen, auf Grund der Marksituation, kein objektiver Wiederbeschaffungswert zu ermitteln sein, kann der so genannte Verkehrswert eine Berechnungsgrundlage darstellen.

Bei unerfahrenen Autokäufern und -verkäufern ist es sehr ratsam professionelle Hilfe bei der Wert- und Zustandermittlung des Kraftfahrzeugs in Anspruch zu nehmen. Fahrzeugbewertungen können Sie sich von selbstständigen Kfz-Sachverständigen oder Autohäusern durchführen lassen. Wobei Autohäuser mit Vorsicht zu genießen sind, insbesondere dann, wenn das Autohaus Interesse am Ankauf des Fahrzeugs hat.

 

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